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Wie gründet man eine Aktiengesellschaft in der Türkei?

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei, auch bekannt als „Anonim Şirket“, erfordert ein strukturiertes Verfahren, das die Einhaltung rechtlicher und betrieblicher Vorschriften gewährleistet. Diese Unternehmensform wird von mittleren bis großen Unternehmen bevorzugt, da sie die Möglichkeit bietet, erhebliches Kapital zu beschaffen und den Aktionären eine begrenzte Haftung zu bieten.

Inhaltsübersicht

Gründung einer Joint Stock Company in der Türkei: Wie wird das gemacht?

Um diesen Prozess einzuleiten, muss die Satzung (Articles of Association, AoA) sorgfältig vorbereitet und notariell beglaubigt werden, in der die Ziele des Unternehmens, die Führungsstruktur und die Betriebsrichtlinien festgelegt sind. Anschließend wird ein Antrag beim Handelsregisteramt eingereicht, der die Reservierung eines eindeutigen Firmennamens und die Erfüllung des Mindestaktienkapitals von 250.000 TL beinhaltet.

Die Gründer müssen die Absichtserklärung und die dazugehörigen Dokumente in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen. Nach der Genehmigung wird das Unternehmen eingetragen und seine Angaben im türkischen Handelsregister veröffentlicht.

Außerdem muss die neue Gesellschaft beim Finanzamt und bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden. Zu den Aufgaben einer Aktiengesellschaft in der Türkei gehören eine strenge Unternehmensführung, eine genaue Finanzberichterstattung mit jährlichen Prüfungen, die Erfüllung verschiedener steuerlicher Pflichten, die Einhaltung der Arbeitsgesetze und die Gewährleistung einer umfassenden Rechtskonformität.

Diese Schritte und Verantwortlichkeiten sind entscheidend für die erfolgreiche Gründung und den Betrieb einer Aktiengesellschaft in der Türkei. Finlexia Accounting Firm bietet fachkundige Beratung während dieses Prozesses und stellt sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen sorgfältig eingehalten werden, um eine nahtlose Einrichtung für Ihr Unternehmen in der Türkei zu gewährleisten.

Aktiengesellschaft in der Türkei

Was ist eine Joint Stock Company?

Eine Aktiengesellschaft (JSC) in der Türkei, auf Türkisch „Anonim Şirket“ genannt, ist eine nach türkischem Handelsrecht anerkannte Gesellschaftsform. Sie ist aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer Fähigkeit, erhebliches Kapital anzuziehen, eine beliebte Unternehmensstruktur für mittlere bis große Unternehmen.

Eine JSC kann für jeden rechtmäßigen Zweck gegründet werden und bietet ihren Aktionären eine beschränkte Haftung, d. h. sie haften nur bis zur Höhe ihrer Aktien.

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft in der Türkei?

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Vorbereitung der Satzung:
    Die Satzung, die den Zweck, die Verwaltungsstruktur und die Betriebsabläufe des Unternehmens festlegt, muss vorbereitet und notariell beglaubigt werden.
  2. Antrag auf Eintragung ins Handelsregister:
    Die Absichtserklärung und andere erforderliche Dokumente müssen beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden. Dazu gehört auch die Reservierung des Firmennamens, der einzigartig und noch nicht registriert sein sollte.
  3. Anforderungen an das Aktienkapital:
    Für eine JSC ist ein Mindestaktienkapital von 250.000 TL erforderlich. Dieses Kapital muss auf ein Bankkonto eingezahlt werden, das auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft lautet.
  4. Unterschriften der Gründer:
    Alle Gründer müssen die Satzung und andere notwendige Dokumente in Anwesenheit eines Notars unterzeichnen.
  5. Eintragung und Veröffentlichung:
    Sobald das Handelsregisteramt den Antrag genehmigt hat, wird das Unternehmen eingetragen und die Angaben werden im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.
  6. Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen:
    Nach der Anmeldung muss das Unternehmen beim Finanzamt und bei der Sozialversicherungsanstalt registriert werden.

Zuständigkeiten einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft in der Türkei hat verschiedene Aufgaben, um die Einhaltung der Gesetze und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten:

  1. Corporate Governance:
    Das Unternehmen muss sich an die Grundsätze der Corporate Governance halten, wozu die regelmäßige Abhaltung von Generalversammlungen und Vorstandssitzungen gehört. Der Vorstand ist für die Gesamtleitung und Vertretung des Unternehmens verantwortlich.
  2. Finanzielle Berichterstattung:
    Eine JSC muss genaue und aktuelle Finanzunterlagen führen. Die Jahresabschlüsse müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt und geprüft werden, insbesondere für Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf Vermögen, Umsatz und Mitarbeiterzahl erreichen.
  3. Steuerliche Verpflichtungen:
    Das Unternehmen muss verschiedene Steuererklärungen einreichen, darunter Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und Quellensteuer. Regelmäßige Steuerzahlungen müssen in Übereinstimmung mit den türkischen Steuervorschriften geleistet werden.
  4. Beschäftigungsvorschriften:
    Das Unternehmen muss die türkischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsbeiträgen und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.
  5. Rechtskonformität:
    Eine JSC muss alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich handels-, umwelt- und branchenspezifischer Vorschriften. Dazu gehört auch, dass das Handelsregister über alle wesentlichen Änderungen innerhalb des Unternehmens informiert wird, z. B. Änderungen im Vorstand oder an der eingetragenen Adresse des Unternehmens.

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft in der Türkei?

Wenn die Partner in der Türkei sind, können wir eine Aktiengesellschaft in der Türkei in 2 bis 3 Tagen gründen.

Wir können eine Aktiengesellschaft in der Türkei in 2-3 Tagen gründen, wenn Sie in der Türkei sind. Der Gründungsprozess geht schneller und kostet weniger.

Wenn die Partner nicht in der Türkei sind, können wir aus der Ferne eine Aktiengesellschaft in der Türkei gründen

Wir können eine Aktiengesellschaft in der Türkei aus der Ferne gründen, wenn Sie in der Türkei anwesend sind, allerdings wird der Gründungsprozess länger dauern und mehr kosten.

Türkei Joint Stock Company Establishment Dienstleistungen

Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch ist für eine Aktiengesellschaft mindestens ein Gesellschafter erforderlich, bei dem es sich um eine juristische oder eine natürliche Person handeln kann. Der/die Gesellschafter können sowohl türkische als auch ausländische sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn ohne Probleme aus der Türkei transferieren.

Das erforderliche Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000. -TL (Türkische Lira). 25 % des Gesellschaftskapitals sind im Voraus zu zahlen, der Rest in zwei Jahren und bis zu drei Raten.

Vorteile der Gründung von Aktiengesellschaften in der Türkei

Eine Aktiengesellschaft in der Türkei ist vorteilhafter als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hinsichtlich der Steuern, der Übertragung von Anteilen und der Haftung für öffentliche Schulden erscheinen Aktiengesellschaften attraktiver als Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Für die Gründung ist mindestens ein Partner erforderlich, der eine juristische oder eine natürliche Person sein kann. Der/die Partner können sowohl türkische als auch ausländische Partner sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn ohne Probleme aus der Türkei transferieren.

Partner können als Anteilseigner des Unternehmens eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn ein Partner eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, muss er jedoch ein Kapital von mindestens 100.000. -TL und muss in voller Höhe eingezahlt werden. Wir können Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis vorbereiten und einreichen.

Turkish Accounting Services in Istanbul Turkey

Roadmap zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei

  • Übersetzung und notarielle Beglaubigung des Reisepasses des Partners
  • Beschaffung von Steueridentifikationsnummern für die Partner
  • Einholung einer Vollmacht der Gesellschafter für die Gesellschaftsgründung vor dem Notar
  • Bestimmung und Reservierung des Unternehmenstitels
  • Unterzeichnung eines Mietvertrags für die Firmenadresse
  • Vorbereitung von Online-Verfahren zur Unternehmensgründung
  • Online-Einreichung von Unternehmensdaten bei der Handelskammer Istanbul
  • Einreichung der Satzung eines Unternehmens online und deren Genehmigung
  • Einreichung aller Dokumente bei der Handelskammer Istanbul und Zahlung der offiziellen Gebühren für die Eintragung des Unternehmens
  • Einholung einer Bescheinigung über die Eintragung eines Unternehmens bei der Handelskammer Istanbul
  • Unterschriftenrundschreiben beim Notar beglaubigen lassen
  • Erteilung einer Vollmacht an einen Buchhalter im Namen des Unternehmens
  • Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen

Kontaktieren Sie uns, um eine Aktiengesellschaft in der Türkei zu gründen

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine begrenzte Haftung und die Möglichkeit, erhebliches Kapital anzuziehen. Wenn Unternehmen die erforderlichen Schritte befolgen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten verstehen, können sie eine erfolgreiche und gesetzeskonforme Tätigkeit auf dem türkischen Markt sicherstellen.

Die Finlexia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei und stellt sicher, dass alle rechtlichen und regulatorischen Anforderungen effizient erfüllt werden.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in der Türkei unterstützen können. Sie können unsere Buchhalter und Anwälte für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei erreichen, indem Sie unsere Kontaktseite besuchen.

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