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Die Gründung einer gemeinnützigen Organisation in der Türkei umfasst einen strukturierten Prozess, der Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Standards gewährleisten soll. Um eine gemeinnützige Organisation zu registrieren, muss zunächst die Art der Organisation festgelegt werden, ob es sich um eine Vereinigung (dernek) oder eine Stiftung (vakıf) handelt, da dies die spezifischen Anforderungen und die Leitungsstruktur bestimmt.
Inhaltsübersicht
Die Ausarbeitung einer umfassenden Satzung ist ein entscheidender Schritt; in diesem Dokument werden die Ziele der Organisation, die Kriterien für die Mitgliedschaft, die Leitung und die Verfahren für die Finanzverwaltung festgelegt.
Die nächste Phase umfasst die Zusammenstellung der Gründungsmitglieder, die Abhaltung einer ersten Versammlung und die notarielle Beglaubigung der erforderlichen Dokumente, zu denen in der Regel die Satzung, die Ausweispapiere der Gründer, die Erklärungen der Vorstandsmitglieder und der Nachweis des Sitzes gehören.
Der Antrag muss dann zusammen mit diesen notariell beglaubigten Dokumenten dem örtlichen Gouverneur oder dem zuständigen Gericht zur Prüfung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung wird die Gründung der gemeinnützigen Organisation im Amtsblatt bekannt gegeben, womit sie offiziell ihre Tätigkeit aufnimmt.
Gemeinnützige Organisationen in der Türkei müssen sich an strenge Verwaltungspraktiken halten, einschließlich der Führung genauer Buchhaltungsunterlagen, der Durchführung regelmäßiger Prüfungen und der Vorlage von Jahresberichten.
Außerdem müssen sie die Vorschriften für die Mittelbeschaffung einhalten und eine ordnungsgemäße Dokumentation aller finanziellen Aktivitäten sicherstellen, um ihren Status als steuerbefreite Organisation zu erhalten.
Für eine umfassende Beratung zur Eintragung einer gemeinnützigen Organisation in der Türkei und zur Bewältigung der Komplexität von Compliance und Governance bietet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Finlexia fachkundige Unterstützung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist und sicherstellt, dass Ihre gemeinnützige Organisation effektiv arbeiten und ihren Auftrag erfüllen kann.
Die Eintragung einer gemeinnützigen Organisation in der Türkei erfordert mehrere rechtliche und administrative Schritte. Gemeinnützige Organisationen (NPOs) in der Türkei werden für verschiedene Zwecke gegründet, darunter soziale, kulturelle, erzieherische und umweltbezogene.
Diese Organisationen dienen dem öffentlichen Interesse und nicht der Gewinnerzielung. Für jeden, der in der Türkei eine gemeinnützige Organisation gründen möchte, ist es wichtig, das Registrierungsverfahren, die erforderlichen Unterlagen und die Verantwortlichkeiten zu kennen.
In der Türkei können gemeinnützige Organisationen verschiedene Formen annehmen, z. B. Vereine (dernek) oder Stiftungen (vakıf). Die Wahl der Struktur hängt von den Zielen, dem Tätigkeitsbereich und dem Führungsmodell der Organisation ab.
In der Satzung der Organisation (tüzük für Vereine, senet für Stiftungen) werden der Zweck, die Struktur und die Betriebsregeln der NPO dargelegt. Dieses Dokument sollte Folgendes enthalten:
Vereinigungen erfordern mindestens sieben Gründungsmitglieder, während Stiftungen von einer oder mehreren Einzelpersonen gegründet werden können. In einer ersten Versammlung werden die Satzung angenommen, die Vorstandsmitglieder gewählt und die Gründung der Organisation genehmigt.
Die Satzung und andere notwendige Dokumente müssen notariell beglaubigt werden. Diese Dokumente umfassen in der Regel:
Reichen Sie die notariell beglaubigten Unterlagen bei der örtlichen Behörde (İl Dernekler Müdürlüğü für Vereine oder das zuständige Gericht für Stiftungen) ein. Das Gouverneursamt oder das Gericht prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den türkischen Gesetzen.
Nach der Genehmigung wird die Gründung der gemeinnützigen Organisation im Staatsanzeiger bekannt gegeben. Mit diesem Schritt ist das Registrierungsverfahren abgeschlossen und die Organisation kann ihre Tätigkeit legal aufnehmen.
In der Türkei werden gemeinnützige Organisationen entweder als Stiftungen oder als Vereine gegründet, die durch das „Gesetz für Stiftungen“ bzw. das „Vereinsgesetz“ geregelt werden, wie im Gesetz mit der Nummer 4721 dargelegt.
Türkische Verbände sind gemeinnützige Organisationen mit Mitgliedern, die zur Erreichung bestimmter, in ihrer Satzung festgelegter Ziele gegründet werden und keine Gewinne für ihre Mitglieder erwirtschaften dürfen. Für die Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Gründer erforderlich.
In der Türkei werden Vereinigungen mit einer Satzung gegründet, die wesentliche Angaben wie den Namen und den Sitz der Vereinigung, die Ziele, die geplanten Aktivitäten zur Erreichung dieser Ziele und umfassende Informationen über die Gründer (einschließlich deren Namen, Berufe, Adressen und Nationalitäten) enthält.
In der Satzung werden auch die Bedingungen für den Erwerb oder die Beendigung der Mitgliedschaft, das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder und die Häufigkeit der Sitzungen des Generalrats der Vereinigung festgelegt. Sie legt die Zuständigkeiten und Befugnisse des Generalrats, die Methoden und Formen der Abstimmung und Beschlussfassung sowie die Zuständigkeiten und Befugnisse des Vorstands und des Rechnungsprüfungsausschusses, einschließlich des Wahlverfahrens, fest.
Darüber hinaus werden in der Satzung die Anzahl der ständigen Mitglieder und der Reservemitglieder, die Bestimmungen für die Einrichtung von Zweigstellen (einschließlich ihrer Anzahl, Zuständigkeiten, Befugnisse und Vertretung im Generalrat), die Höhe des Jahresbeitrags, die Methoden der internen Rechnungsprüfung, die Verfahren zur Änderung der Satzung und die Verteilung des verbleibenden Vermögens im Falle der Auflösung festgelegt.
In der Türkei erfolgt die Anerkennung der Satzung einer Vereinigung nach Einreichung der Gründungsurkunde zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten wie der Satzung selbst und einer Mitgliederliste bei der Abteilung für Vereinigungen des Innenministeriums.
Zu den Organen der in der Türkei gegründeten Verbände gehören der Generalrat, der Vorstand und der Prüfungsausschuss.
Die Verbände in der Türkei haben die Möglichkeit, sich in Verbänden zu organisieren, wobei mindestens drei Verbände erforderlich sind, oder in Konföderationen, die aus mindestens drei Verbänden bestehen müssen.
Türkische Stiftungen sind gemeinnützige Organisationen ohne Mitgliedschaft, die zur Erreichung bestimmter, in ihrer Satzung festgelegter Ziele gegründet wurden. Sie unterliegen dem „neuen Stiftungsgesetz“, das am 20. Februar 2008 verabschiedet und in Kraft gesetzt wurde.
Für die Gründung einer türkischen Stiftung ist eine Mindestsumme von 50.000 Türkischen Lira erforderlich, und die Generaldirektion für Stiftungen ist für die Registrierung dieser Stiftungen zuständig.
Stiftungen in der Türkei müssen dieser Stelle Jahresberichte vorlegen, und wenn die Stiftung gemeinnützige Tätigkeiten ausübt, müssen die Berichte auch an das Finanzministerium übermittelt werden.
Die Eintragung einer gemeinnützigen Organisation in der Türkei erfordert ein gründliches Verständnis der rechtlichen Anforderungen und eine Verpflichtung zur Erfüllung der laufenden Pflichten. Wenn Sie die beschriebenen Verfahren befolgen und sorgfältige Führungs- und Finanzpraktiken einhalten, können Sie eine erfolgreiche gemeinnützige Organisation gründen, die effektiv dem öffentlichen Interesse dient.
Für ausführliche Unterstützung und fachkundige Beratung bei der Eintragung einer gemeinnützigen Organisation in der Türkei wenden Sie sich bitte an Finlexia Accounting Firm. Wir sind bestrebt, Ihre Bemühungen zu unterstützen, durch Ihre gemeinnützigen Initiativen eine positive Wirkung zu erzielen.
Sie können unsere Buchhalter und Anwälte erreichen, um eine gemeinnützige Organisation in der Türkei zu registrieren, indem Sie unsere Kontaktseite besuchen.