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Eine allgemeine Handelsgesellschaft in der Türkei, auch bekannt als allgemeine Handelsgesellschaft, ist eine Geschäftseinheit, die sich mit dem Kauf, Verkauf und Vertrieb verschiedener Waren beschäftigt. Sie arbeitet im Rahmen des türkischen Handelsrechts und ist aufgrund ihrer Flexibilität und ihres breiten Tätigkeitsbereichs eine beliebte Wahl für Unternehmer, die auf dem türkischen Markt Fuß fassen wollen.
Inhaltsübersicht
Die Gründung eines allgemeinen Handelsunternehmens in der Türkei bietet sowohl lokalen als auch internationalen Unternehmern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Der Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert die Einhaltung der türkischen Handelsgesetze und -vorschriften. In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Aspekte der Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei, die notwendigen Schritte und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten erläutert.
Ein allgemeines Handelsunternehmen in der Türkei arbeitet im Rahmen des türkischen Handelsgesetzbuchs (TCC). Es handelt sich dabei um eine Geschäftseinheit, die eine breite Palette von kommerziellen Aktivitäten ausübt, einschließlich Kauf, Verkauf, Import und Export von Waren und Dienstleistungen. Solche Unternehmen können sowohl von türkischen Staatsbürgern als auch von ausländischen Investoren gegründet werden und bieten eine Plattform für verschiedene Geschäftstätigkeiten.
Wählen Sie die Art des Unternehmens:
Bereiten Sie den Gesellschaftsvertrag vor:
Entwerfen Sie die Satzung, die den Zweck, die Struktur und die operativen Richtlinien des Unternehmens festlegt. Dieses Dokument muss mit dem TCC übereinstimmen.
Registrieren Sie den Firmennamen:
Vergewissern Sie sich, dass der gewählte Firmenname einmalig ist und nicht bereits zuvor registriert wurde. Dies kann über das türkische Handelsregisterblatt überprüft werden.
Erforderliche Dokumente notariell beglaubigen:
Beglaubigen Sie die Satzung, die Unterschriften der Gründer und andere notwendige Dokumente.
Hinterlegen Sie das Anfangskapital:
Bei einer GmbH müssen Sie vor der Eintragung mindestens 25 % des Anfangskapitals auf ein Bankkonto einzahlen, das auf den Namen des Unternehmens lautet. Der Restbetrag kann innerhalb von zwei Jahren eingezahlt werden.
Melden Sie sich beim Handelsregisteramt an:
Reichen Sie die notariell beglaubigten Dokumente und den Einzahlungsbeleg der Bank beim örtlichen Handelsregisteramt ein. Mit diesem Schritt wird das Unternehmen offiziell gegründet.
Beantragen Sie eine Steueridentifikationsnummer:
Beantragen Sie beim örtlichen Finanzamt eine Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer ist für Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen erforderlich.
Melden Sie sich bei der Sozialversicherung an:
Melden Sie das Unternehmen bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) an, um die Beschäftigungs- und Sozialversicherungsvorschriften einzuhalten.
Eröffnen Sie ein Bankkonto:
Eröffnen Sie ein Firmenkonto, um die finanziellen Transaktionen des Unternehmens zu verwalten.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters:
Bekanntgabe der Unternehmensgründung im türkischen Handelsregisterblatt, ein obligatorischer Schritt zum Abschluss des Registrierungsverfahrens.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften:
Einhaltung des TCC und anderer einschlägiger Gesetze, um sicherzustellen, dass alle Geschäftsaktivitäten rechtmäßig und transparent sind.
Finanzielle Berichterstattung:
Führen von genauen und aktuellen Finanzunterlagen. Erstellung von Jahresabschlüssen und Vorlage bei den zuständigen Behörden.
Steuerliche Verpflichtungen:
Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer anwendbarer Steuern. Reichen Sie regelmäßig Steuererklärungen ein und leisten Sie pünktliche Zahlungen.
Beschäftigung und soziale Sicherheit:
Einhaltung der Arbeitsgesetze und Sozialversicherungsvorschriften. Sicherstellen, dass die Mitarbeiter bei der SGK registriert sind und ihre Rechte geschützt werden.
Unternehmensführung:
Umsetzung solider Praktiken der Unternehmensführung. Dazu gehören die Durchführung regelmäßiger Vorstandssitzungen, die Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen und die Gewährleistung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei allen Tätigkeiten.
Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen:
Für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, gilt es, die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen einzuhalten, einschließlich der Zollabgaben und der Anforderungen an die Einhaltung der Handelsbestimmungen.
Die Gründung eines allgemeinen Handelsunternehmens in der Türkei erfordert einen strukturierten Prozess und eine Verpflichtung zur ständigen Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.
Durch die Befolgung dieser Schritte und die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten können Unternehmer erfolgreich ein allgemeines Handelsunternehmen in der Türkei gründen und betreiben und dabei die strategische Lage und die dynamische Wirtschaft des Landes für ihren Geschäftserfolg nutzen.
Wenn Sie ausführliche Unterstützung bei der Gründung einer allgemeinen Handelsgesellschaft in der Türkei benötigen, wenden Sie sich an Finlexia Accounting Firm. Unser Team von türkischen Buchhaltern bietet umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses und gewährleistet eine reibungslose und effiziente Gründung Ihres Unternehmens.
Darüber hinaus haben wir mehr als 260 allgemeine Handelsgesellschaften für unsere ausländischen Kunden gegründet, darunter in Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, dem Vereinigten Königreich, Marokko, dem Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, den USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait.
Wir können Ihre allgemeine Handelsgesellschaft gründen, Bankkonten eröffnen und Online-Banking in 1-2 Tagen einrichten, wenn die Partner in der Türkei sind, und der Gründungsprozess wird schneller und kostengünstiger sein.
Wenn Sie sich nicht in der Türkei befinden, können wir Ihr allgemeines Handelsunternehmen auch aus der Ferne gründen, allerdings wird der Gründungsprozess länger dauern und mehr kosten.
Nach dem türkischen Handelsgesetzbuch ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mindestens ein Gesellschafter erforderlich, wobei es sich um eine juristische oder eine natürliche Person handeln kann, und es kann maximal 50 Gesellschafter geben. Der/die Gesellschafter können sowohl türkische als auch ausländische sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn ohne Probleme aus der Türkei transferieren.
Das erforderliche Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 50.000. -TL (Türkische Lira). Das Kapital des Unternehmens wird in zwei Jahren und bis zu vier Raten eingezahlt.
Wir eröffnen Bankkonten für in der Türkei niedergelassene Unternehmen. Heutzutage besteht eine große Nachfrage nach derEröffnung von Bankkontendurch ausländische Unternehmen in der Türkei. Wir helfen Ihnen bei der Eröffnung von Bankkonten für Unternehmen.
Wir benötigen die folgenden Dokumente für das Bankkonto des Unternehmens:
Die Gründung eines allgemeinen Handelsunternehmens in der Türkei erfordert umfassende Kenntnisse der örtlichen Vorschriften und eine sorgfältige Planung. Bei Finlexia Accounting Firm kann unser erfahrenes Team Sie durch jeden Schritt des Prozesses begleiten.
Mit Finlexia Accounting Firm können Sie Ihr allgemeines Handelsunternehmen mit Vertrauen gründen. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um Ihre geschäftlichen Anforderungen zu besprechen und lassen Sie uns Ihnen helfen, die Komplexität einer Unternehmensgründung in der Türkei zu bewältigen.
Sie können uns über unsere Kontaktseite erreichen, um eine allgemeine Handelsgesellschaft in der Türkei zu gründen.