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Die Gründung einer türkischen Zweigniederlassung erfordert mehrere wichtige Schritte und eine sorgfältige Planung, um die Einhaltung der örtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der Prozess beginnt mit der Vorbereitung wesentlicher Dokumente, wie dem Beschluss der Muttergesellschaft, der Gründungsurkunde, der Satzung, einer Vollmacht und detaillierten Informationen über den Leiter der Zweigstelle.
Inhaltsverzeichnis
Diese Dokumente werden dem türkischen Handelsregister vorgelegt, das nach der Genehmigung eine weitere Registrierung und Veröffentlichung im Amtsblatt des Handelsregisters verlangt. Auch die Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer und die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in der Türkei sind wichtige Schritte.
Wenn ausländische Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen außerdem die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen und Visa eingeholt werden. Die Zweigstelle muss die türkischen Handels-, Steuer- und Arbeitsgesetze einhalten und für eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung und regelmäßige Steuererklärungen sorgen.
Sie ist auch für die betriebliche Berichterstattung an die Muttergesellschaft und die Einhaltung der türkischen Beschäftigungsvorschriften, einschließlich der Rechte und Leistungen für Arbeitnehmer, verantwortlich. Indem sie diese Anforderungen erfüllt, kann eine Zweigstelle effektiv als Erweiterung des Mutterunternehmens fungieren und den dynamischen türkischen Markt nutzen, während sie gleichzeitig die Unternehmensführung und -politik beibehält.
Finlexia Accounting Firm ist auf die Gründung von türkischen Niederlassungen spezialisiert und bietet umfassende Unterstützung, um die Einhaltung der Vorschriften und den Erfolg Ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2017 ist die Finlexia Accounting Firm ein führender Anbieter von Buchhaltungsdienstleistungen in der Türkei. Unser Fachwissen erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, einschließlich der Gründung und Verwaltung von Niederlassungen für ausländische Unternehmen.
Eine Zweigniederlassung in der Türkei ist eine Außenstelle einer Muttergesellschaft, die im Ausland tätig ist. Sie übt Geschäftstätigkeiten innerhalb der Türkei aus, bleibt aber rechtlich von der Muttergesellschaft abhängig. Diese Struktur ermöglicht es ausländischen Unternehmen, in den türkischen Markt einzutreten, ohne eine eigene juristische Person gründen zu müssen.
Nach der Genehmigung muss die Zweigniederlassung beim Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehört die Veröffentlichung der Niederlassung im Amtsblatt des Handelsregisters und die Erteilung einer Steueridentifikationsnummer durch das örtliche Finanzamt.
Damit die Zweigstelle ihre Finanztransaktionen abwickeln kann, muss ein Firmenkonto in der Türkei eröffnet werden.
Soll ausländisches Personal beschäftigt werden, müssen entsprechende Arbeitsgenehmigungen und Visa eingeholt werden.
Eine Zweigniederlassung in der Türkei muss verschiedene rechtliche und regulatorische Verpflichtungen erfüllen, unter anderem:
Die Zweigstelle muss sich an die türkischen Handels-, Steuer- und Arbeitsgesetze halten. Dazu gehören die Führung ordnungsgemäßer Finanzunterlagen und die regelmäßige Einreichung von Steuererklärungen.
Es ist eine regelmäßige Berichterstattung an die Muttergesellschaft erforderlich, einschließlich Jahresabschlüssen und Leistungsberichten.
Einhaltung der türkischen Arbeitsgesetze in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen.
Die Zweigniederlassung unterliegt mit ihren Gewinnen der türkischen Körperschaftssteuer. Sie muss auch die Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere anwendbare Steuern abführen.
Die Zweigniederlassung muss innerhalb des von der Muttergesellschaft geschaffenen Governance-Rahmens operieren, der die Übereinstimmung mit der allgemeinen Unternehmenspolitik und den Unternehmenszielen gewährleistet.
Wir können die Gründung einer türkischen Niederlassung innerhalb von 3 Wochen abschließen und haben bereits mehr als 260 Unternehmen für unsere ausländischen Kunden aus Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Ukraine, Russland, Großbritannien, Marokko, dem Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, den USA, Malaysia, Iran, Portugal, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait gegründet. Korea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait.
Eine Türkische Zweigniederlassung oder eine Zweigniederlassung eines nicht-türkischen Unternehmens verfügt über ein eigenständiges Kapital und eine eigenständige Buchhaltung, um Handelsgeschäfte mit Dritten zu tätigen, obwohl sie in Bezug auf die interne Verwaltung eng mit der Muttergesellschaft verbunden ist. Dies bedeutet, dass Rechte, Schulden, Gewinne und Verluste der Zweigniederlassungen von der Muttergesellschaft übernommen werden.
Eine Zweigniederlassung kann nur die Tätigkeiten ihrer Muttergesellschaft ausüben. Sie darf keine Waren und Dienstleistungen anbieten oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben, die nicht in der Satzung der Muttergesellschaft festgelegt sind.
Obwohl es keine gesetzliche Kapitalanforderung für Zweigniederlassungen gibt, ist es erforderlich, dass die gründende Gesellschaft über ein ausreichendes Kapital verfügt, um die Zweigniederlassung in der Praxis zu betreiben.
Eine Zweigniederlassung muss denselben Firmennamen wie die Muttergesellschaft verwenden und dabei angeben, dass es sich um eine Zweigniederlassung handelt, sowie den Standort des Hauptsitzes und der Zweigniederlassung angeben.
Es muss ein in der Türkei ansässiger, voll befugter Leiter der Zweigstelle ernannt werden, der das Tagesgeschäft der Zweigstelle führt. Wenn der Leiter Türke ist, wird es einfacher sein, wenn er Ausländer ist, müssen wir für ihn zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.
Für die Gründung einer türkischen Zweigniederlassung reichen wir unseren Antrag mit den unten aufgeführten Dokumenten beim Handelsministerium in Ankara ein. Sobald die Niederlassungslizenz erteilt ist, werden wir die Gründungsformalitäten bei der örtlichen Handelskammer und dem Finanzamt abschließen.
*Diese Dokumente sollten entweder apostilliert oder von den türkischen Konsulaten in dem Land, in dem die Muttergesellschaft registriert ist, beglaubigt sein. Alle genehmigten Dokumente sollten notariell beglaubigt und ins Türkische übersetzt sein.
Die Gründung einer Zweigniederlassung in der Türkei ermöglicht es ausländischen Unternehmen, sich auf einem dynamischen und wachsenden Markt zu etablieren. Während der Prozess mehrere rechtliche und administrative Schritte umfasst, bietet Finlexia Accounting Firm umfassende Unterstützung, um die Gründung und Verwaltung von Zweigniederlassungen zu rationalisieren.
Wenn Sie ausführlichere Unterstützung und fachkundige Beratung bei der Gründung einer Zweigstelle in der Türkei wünschen, wenden Sie sich bitte an Finlexia Accounting Firm. Wir sind bestrebt, Ihrem Unternehmen zum Erfolg auf dem türkischen Markt zu verhelfen.
Sie können unsere Wirtschaftsprüfer und Anwälte für eine Türkische Niederlassungsgründung Kontakt auf unserer Seite erreichen.